Antrag

 

der Fraktion der CDU

 

 

Ladenschlussgesetz

 

 

 

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

 

Der Senat wird aufgefordert, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, das Ladenschlussgesetz dahingehend zu ändern, dass für die Tage Montag bis Samstag zukünftig keinerlei Beschränkungen bei den Öffnungs­zeiten mehr gelten sowie den Bundesländern die Mög­lichkeit gegeben wird, an bis zu vier Sonntagen im Jahr zusätzliche Öffnungszeiten zu genehmigen.

 

 

Begründung:

 

Längere Ladenöffnungszeiten wirken sich belebend auf die Innenstädte aus und stärken deren Attraktivität. Insbeson­dere Berlin muss daran ein Interesse haben. Berlin ist das Reiseziel Nummer 1 in Deutschland. Rund 10 Millionen Besucher kommen jedes Jahr in diese Stadt.

 

Wenn Kunden ohne Zeitdruck einkaufen können, wird das Einkaufen zu einem angenehmeren Freizeiterlebnis, für welches man bereit ist, mehr Geld auszugeben. Dass hier noch Potenzial vorhanden ist, zeigt schon die Tatsa­che, dass der Anteil, den der Einzelhandel von den im Durchschnitt verfügbaren Einkommen erhält, von 1990 bis 2002 von 42,8 Prozent auf 32,4 Prozent zurückgegan­gen ist. Neben erhöhten Energiekosten und Abgaben hat der Freizeitsektor einen großen Anteil an dieser Verände­rung. Darunter fällt auch, dass die Verbraucher immer mehr Geld an Urlaubsorten ausgeben, obwohl die Preise dort meistens höher sind.


 


Darüber hinaus könnte der Berliner Handel von den Tou­risten noch mehr als zuvor profitieren. Dieser Tatbestand wurde auch 2002 wieder durch die Sonderöffnungszeiten eindrucksvoll bestätigt. Besonders die „7 Shopping–Weekends“, an denen die Geschäfte an Samstagen bis 20:00 Uhr geöffnet haben durften, haben sich zu einer Erfolgsstory entwickelt. Viele der über 3 000 Geschäfte, die sich an dieser Aktion beteiligten, konnten Umsatzzu­wächse von 20 % und mehr im Vergleich zu entsprechen­den „normalen“ Samstagen realisieren und lagen damit auf dem Vorjahresniveau. Dies haben auch andere Tage mit verlängerten Öffnungszeiten ergeben, wie zum Bei­spiel die „Lange Nacht des Shoppings“. Dass Berlin nicht an erster Stelle der Einkaufsmetropolen dieser Welt ge­nannt wird, ist wesentlich auf das Ladenschlussgesetz zurückzuführen. Schließlich hat das Angebot  mit den günstigsten Preisen Spitzenniveau unter allen Einkaufs­metropolen. Insofern kann sich der Einzelhandel zu einem noch stärkeren Magneten für Berlinbesucher entwickeln, als er es ohnehin schon ist.


Die Einzelhandelsbetriebe müssen deshalb zwischen Montag und Samstag die Möglichkeit haben, ohne ge­setzliche Restriktionen ihre Öffnungszeiten an den tat­sächlichen Bedürfnissen ihrer Kunden ausrichten zu kön­nen.

 

Die Möglichkeit, an vier Sonntagen öffnen zu können, wird Berlin insbesondere bei Großereignissen noch attraktiver machen. Die Festlegung dieser vier Sonntage sollte berlinweit einheitlich durch den Senat nach vorhe­riger Anhörung der Betroffenen geschehen.

 

Generell spricht für die Aufhebung des Ladenschlussge­setzes an Werktagen, dass in den vergangenen Jahren die Bedeutung privilegierter Verkaufsstellen wie Kioske, Tankstellen sowie Ladenzeilen in Bahnhöfen, die den normalen Ladenöffnungsregeln nicht unterliegen, in Ber­lin erheblich zugenommen hat. In den Berliner Zentren stehen auf engem Raum Regel- und Ausnahmefälle ne­beneinander, ohne dass es hierfür eine hinreichende Be­gründung gibt. Die Gemengelage ungleichen Rechts auf engem Raum ist verfassungsrechtlich nicht unproblema­tisch. Generell durchgehende Öffnungszeiten an Werkta­gen könnten hier Abhilfe schaffen.

 

 

Berlin, den 25. Juni 2003

 

 

Zimmer   Tromp

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschuss-Kennung : GesSozMiVergcxzqsq