Antrag
der Fraktion der CDU
Ladenschlussgesetz
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, das Ladenschlussgesetz dahingehend zu ändern, dass für die Tage Montag bis Samstag zukünftig keinerlei Beschränkungen bei den Öffnungszeiten mehr gelten sowie den Bundesländern die Möglichkeit gegeben wird, an bis zu vier Sonntagen im Jahr zusätzliche Öffnungszeiten zu genehmigen.
Begründung:
Längere Ladenöffnungszeiten wirken sich belebend auf die Innenstädte aus und stärken deren Attraktivität. Insbesondere Berlin muss daran ein Interesse haben. Berlin ist das Reiseziel Nummer 1 in Deutschland. Rund 10 Millionen Besucher kommen jedes Jahr in diese Stadt.
Wenn Kunden ohne Zeitdruck einkaufen können, wird das
Einkaufen zu einem angenehmeren Freizeiterlebnis, für welches man bereit ist,
mehr Geld auszugeben. Dass hier noch Potenzial vorhanden ist, zeigt schon die
Tatsache, dass der Anteil, den der Einzelhandel von den im Durchschnitt
verfügbaren Einkommen erhält, von 1990 bis 2002 von 42,8 Prozent auf 32,4
Prozent zurückgegangen ist. Neben erhöhten Energiekosten und Abgaben hat der
Freizeitsektor einen großen Anteil an dieser Veränderung. Darunter fällt auch,
dass die Verbraucher immer mehr Geld an Urlaubsorten ausgeben, obwohl die
Preise dort meistens höher sind.
Darüber hinaus könnte der Berliner Handel von den Touristen noch mehr als zuvor profitieren. Dieser Tatbestand wurde auch 2002 wieder durch die Sonderöffnungszeiten eindrucksvoll bestätigt. Besonders die „7 Shopping–Weekends“, an denen die Geschäfte an Samstagen bis 20:00 Uhr geöffnet haben durften, haben sich zu einer Erfolgsstory entwickelt. Viele der über 3 000 Geschäfte, die sich an dieser Aktion beteiligten, konnten Umsatzzuwächse von 20 % und mehr im Vergleich zu entsprechenden „normalen“ Samstagen realisieren und lagen damit auf dem Vorjahresniveau. Dies haben auch andere Tage mit verlängerten Öffnungszeiten ergeben, wie zum Beispiel die „Lange Nacht des Shoppings“. Dass Berlin nicht an erster Stelle der Einkaufsmetropolen dieser Welt genannt wird, ist wesentlich auf das Ladenschlussgesetz zurückzuführen. Schließlich hat das Angebot mit den günstigsten Preisen Spitzenniveau unter allen Einkaufsmetropolen. Insofern kann sich der Einzelhandel zu einem noch stärkeren Magneten für Berlinbesucher entwickeln, als er es ohnehin schon ist.
Die Einzelhandelsbetriebe müssen deshalb zwischen Montag und Samstag die Möglichkeit haben, ohne gesetzliche Restriktionen ihre Öffnungszeiten an den tatsächlichen Bedürfnissen ihrer Kunden ausrichten zu können.
Die
Möglichkeit, an vier Sonntagen öffnen zu können, wird Berlin insbesondere bei
Großereignissen noch attraktiver machen. Die Festlegung dieser vier Sonntage sollte
berlinweit einheitlich durch den Senat nach vorheriger Anhörung der
Betroffenen geschehen.
Generell spricht für die Aufhebung des Ladenschlussgesetzes an Werktagen, dass in den vergangenen Jahren die Bedeutung privilegierter Verkaufsstellen wie Kioske, Tankstellen sowie Ladenzeilen in Bahnhöfen, die den normalen Ladenöffnungsregeln nicht unterliegen, in Berlin erheblich zugenommen hat. In den Berliner Zentren stehen auf engem Raum Regel- und Ausnahmefälle nebeneinander, ohne dass es hierfür eine hinreichende Begründung gibt. Die Gemengelage ungleichen Rechts auf engem Raum ist verfassungsrechtlich nicht unproblematisch. Generell durchgehende Öffnungszeiten an Werktagen könnten hier Abhilfe schaffen.
Berlin, den 25. Juni 2003
Zimmer
Tromp
und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU
Ausschuss-Kennung
: GesSozMiVergcxzqsq